Entwurf, kein Rechtsrat. Arbeitsentwurf zur Vorbereitung einer Prüfung durch einen Fachanwalt für Datenschutzrecht. Nicht als finale Datenschutzerklärung gegenüber echten Nutzern verwenden.
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Stand: 07.10.2026
Verkehrsguru GmbH tritt gegenüber den Nutzern von "Verkehrsguru Drive" in zwei rechtlich unterschiedlichen Rollen auf, die diese Erklärung bewusst getrennt behandelt, um sie nicht zu vermischen:
AVV-Vorlage.md) mit
jeder Fahrschule (Abschnitt B).Ein Schüler, dessen Daten von seiner Fahrschule in Verkehrsguru Drive erfasst werden, ist Betroffener im Sinne der DSGVO gegenüber seiner Fahrschule, nicht gegenüber Verkehrsguru direkt — Auskunfts-/Löschungsanfragen von Schülern sind daher primär an die jeweilige Fahrschule zu richten (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO verpflichtet Verkehrsguru, die Fahrschule dabei technisch zu unterstützen, siehe AVV).
Verkehrsguru GmbH, Langenfelder Straße 155, 51371 Leverkusen, E-Mail: info@verkehrsguru.de, vertreten durch die Geschäftsführerin Katharina Hübscher.
Ein Datenschutzbeauftragter ist derzeit nicht bestellt, da die Schwelle des § 38 BDSG (in der Regel mind. 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind) beim aktuellen Personalstand nicht erreicht wird. Diese Einschätzung ist erneut zu prüfen, sobald sich die Unternehmensgröße wesentlich ändert.
| Datenkategorie | Zweck | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Account-Stammdaten (Name, E-Mail, Passwort-Hash) des Fahrschulinhabers/der Mitarbeiter | Bereitstellung des Nutzerkontos, Authentifizierung | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) |
| Abrechnungsdaten (Rechnungsadresse, Zahlungsmethode/-referenz) | Abrechnung der SaaS-Nutzung | Art. 6 Abs. 1 lit. b, ergänzend lit. c DSGVO (handels-/steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten, § 147 AO) |
| Technische Nutzungsdaten (Server-Logs, IP-Adresse, Zeitstempel) | Betrieb, Fehlerdiagnose, Missbrauchsprävention | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse am sicheren Betrieb) |
Nach dem aktuellen Stand des Produkts (Stand dieses Entwurfs) werden keine Tracking- oder Analyse-Cookies eingesetzt, die über die für den Betrieb technisch notwendigen Session-Cookies hinausgehen. Sollte sich dies ändern, ist diese Erklärung sowie ggf. ein Cookie-Consent-Banner nach § 25 TDDDG nachzuziehen — nicht rückwirkend als bereits erledigt behandeln.
Wir setzen folgende Subunternehmer als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) ein:
Stand dieser Liste: 07.10.2026, gegen die tatsächlich produktiv konfigurierten Zugangsdaten verifiziert, nicht nur gegen den vorbereiteten Adapter-Code. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb der EU/des EWR findet durch Stripe und Slack statt — beide stützen sich für diesen Transfer auf EU-Standardvertrags- klauseln (SCC) nach Art. 46 DSGVO sowie, soweit anwendbar, das EU-US Data Privacy Framework. Weitere, im Code bereits vorbereitete, aber noch nicht mit echten Zugangsdaten produktiv geschaltete Integrationen (Skribble/eIDAS-Signatur, WhatsApp/360dialog, Resend/E-Mail, LapID, fiskaly/TSE, lexoffice/sevDesk) sind bewusst NICHT aufgeführt, solange sie nur im Mock-Modus laufen — sobald eine davon live geschaltet wird, ist diese Liste im selben Schritt zu aktualisieren.
Account- und Vertragsdaten werden für die Dauer der Vertragslaufzeit sowie anschließend entsprechend der handels-/steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 257 HGB, § 147 AO — grundsätzlich 6–10 Jahre je nach Belegart) gespeichert.
Sie haben nach den Art. 15–21 DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigten Interesses. Anfragen bitte an info@verkehrsguru.de.
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts. Zuständig für Verkehrsguru GmbH (Sitz Leverkusen, Nordrhein-Westfalen) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW).
Für Daten, die eine Fahrschule über ihre eigenen Schüler, Fahrlehrer,
Fahrzeuge und Ausbildungsvorgänge in Verkehrsguru Drive einträgt, ist die
jeweilige Fahrschule der datenschutzrechtliche Verantwortliche. Verkehrsguru
verarbeitet diese Daten ausschließlich weisungsgebunden im Rahmen des mit
jeder Fahrschule geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags (siehe
AVV-Vorlage.md).
Zur Transparenz gegenüber betroffenen Schülern/Fahrlehrern, die diese Erklärung möglicherweise über ihre Fahrschule oder das Schülerportal erreichen, hier die wesentlichen Eckpunkte:
training_records) werden 5 Jahre nach
Ausbildungsende automatisiert gelöscht (§ 31 Abs. 3 FahrlG — siehe
CLAUDE.md "Offene Rechtsfragen" Punkt 3 für die rechtliche Herleitung
und die verbleibende Restunsicherheit zur exakten Fristberechnung),
während Rechnungen/Verträge den allgemeinen handels-/steuerrechtlichen
Fristen (6–8 Jahre, § 147 AO) unterliegen und bewusst NICHT automatisch
gelöscht werden, solange diese Mindestfristen nicht erreicht sind.Diese Erklärung setzt voraus, dass die Angaben zu Subunternehmern (A.3) und eingesetzten Analyse-/Tracking-Tools bei jeder Änderung der tatsächlichen technischen Infrastruktur aktuell gehalten werden — eine veraltete Datenschutzerklärung ist selbst ein Verstoß gegen Art. 13 DSGVO. Vor Veröffentlichung gegenüber echten Nutzern ist eine Prüfung durch einen Fachanwalt für Datenschutzrecht zwingend erforderlich, insbesondere zur Frage der DSB-Bestellungspflicht (A.1) und zur endgültigen Aufsichtsbehörde (A.6), die beide von der finalen Unternehmensstruktur abhängen.